Spiegel-Interview zum Thema Recht in virtuellen Welten Juni 24, 2007
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Eben gefunden auf Spiegel Online: Ein Interview mit Rechtsanwalt Andreas Lober zum Thema „Recht in virtuellen Welten.„
Metaverse 07: European Second Life Conference und Expo Juni 15, 2007
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Erste europäische Second Life Konferenz mit über 50 Vorträgen aus den Bereichen Business, Technik und Community findet im November in München statt.
Am 19. und 20. November wird im Forum der Technik in München die erste europäische Second Life Konferenz stattfinden. Das Kongressprogramm mit über 50 Vorträgen hochkarätiger Referenten gliedert sich in die Tracks Business, Technik und Community. Der Business-Track der Konferenz richtet sich besonders an Marketing-Entscheider aus Unternehmen, die ein Engagement in Second Life planen oder ausbauen wollen. Neben Case Studies international erfolgreicher Projekte, geht es in den Vorträgen auch um den zielorientierten Einsatz von Second Life in der Marketing-Kommunikation. Der Technik-Track spricht vornehmlich Programmierer, Gestalter und Content Creater an und umfasst die gesamte Palette der Ingame-Gestaltungsmöglichkeiten. Hier steht die Vermittlung von Know-how aus erster Hand für den Profi im Vordergrund, aber auch Grundlagenvorträge für den Einsteiger wird es geben. Der Community-Track wird zu stark vergünstigten Konditionen angeboten werden und soll nicht kommerziell orientierten Nutzern ein Forum bieten.
Damit bietet die Metaverse 07 bietet allen Second-Life-Nutzergruppen ein äußerst interessantes Programm. Parallel zur Metaverse 07 findet das offizielle Apfelland-User-Treffen statt. Das Apfelland ist die größte deutschsprachige Community in Second Life und mittlerweile einer der meistfrequentierten Inseln in der Parallelwelt überhaupt. Neben einem umfangreichen Abendprogramm, das eine Brücke zwischen Real Life und Second Life bildet, wird die Konferenz von einer Ausstellung begleitet, auf in Second Life aktive Firmen ihre Projekte vorstellen. Zudem wird ein Teil der Veranstaltung zeitgleich auch Ingame stattfinden und es sind weitere begleitende Aktionen in Second Life sind geplant.
Artikel in der FAZ zum Thema Urheberrecht in SL Juni 12, 2007
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In der FAZ erschien ein Artikel der RAe Florian Mercker und Gabor Mues zum Thema Urheberrecht in Second Life unter Berücksichtigung der besonderen Aspekte des internationalen Kunstmarktes. Speziell wird hier auch die Frage beantwortet, was zu beachten ist, wenn man Kunstwerke in Second Life reproduzieren möchte.
Pod-Cast zum Thema Persönlichkeitsrechte in SL Juni 11, 2007
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Die Geschichte von Anshe Chung, der Second Life-Millionärin, die bei einer Online-Konferenz von fliegenden Penissen belästigt wurde, ging durch die Nachrichten. Vergeblich versuchte ihr Ehemann, gegen das zugehörige Youtube-Video Urheberrechte geltend zu machen. Bestehen hier tatsächlich Urheberrechte? Wenn ja: woran und vor allem nach welchem Recht? Und kann nicht auch Persönlichkeitsrechte verletzen, wer eine Figur in der virtuellen Parallelwelt beleidigt? Diese Fragen nach Persönlichkeitsrechten in Second Life verscuht Dr. Ulf Müller, Mitarbeiter am ITM nach.
Spiegel-Artikel über Virtuelle Verbrechen Juni 11, 2007
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In seiner heutigen Ausgabe (Nr. 24 /2007) berichtet der Spiegel über kriminelle Phänomene in Second Life und anderen virtuellen Welten. In diesem ganzseitigen Beitrag werden auch aktuelle Fälle geschildert, wie z.B. eines Betrugs im Zusammenhang mit dem Kauf eines Hauses in Ultima Online, der Attacke auf Ailin Gräf und der Fall des US-Anwalts, der gegen Linden Lab geklagt hat. (siehe Fälle und Urteile)
Ist Second Life eine neue Nutzungsart gem. § 31 Abs. 4 UrhG? Juni 7, 2007
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Besitzt jemand bereits eine Lizenzierung für ein bestimmtes Produkt/Werk, so kann er im Rahmen seiner Lizenzrechte das Werk nutzen. Ob er das einmal lizenzierte Werk auch innerhalb von Second Life nutzen kann oder ob dafür eine Nachlizenzierung erforderlich ist, richtet sich danach, ob Second Life eine neue Nutzungsart iSv § 31 Abs. 4 UrhG darstellt. Nach dieser Norm ist die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie jegliche Verpflichtungen hierzu unwirksam.
Eine noch nicht bekannte Nutzungsart liegt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs dann vor, wenn eine konkrete technisch und wirtschaftlich eigenständige Verwertungsform eines Werkes zum maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht bekannt war.
Noch nicht bekannt ist eine Nutzungsart auch dann, wenn im betreffenden Zeitpunkt eine (technische) Entwicklung dieser Nutzungsart zwar begonnen hat, aber eine Durchsetzung auf dem Massenmarkt noch nicht geplant ist bzw. begonnen hat.
Es stellt sich deshalb die Frage, ob eine Nutzung in Second Life gegenüber einer Online-Nutzung eine neue Verwertungsart darstellt.
Da bei dieser Frage auf die technisch-wirtschaftliche Art der Umsetzung abgestellt wird, besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass Multimedia und Online-Nutzung verschiedene Nutzungsarten darstellen. Nach § 19a UrhG ist das Nutzungsrecht der öffentlichen Zugänglichmachung das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Die Online Nutzung selbst fällt unter diese Vorschrift.
Nimmt man die Definition des Bundesgerichtshofs über das Vorliegen einer Nutzungsart und stellt sie dem § 19a UrhG gegenüber, so dürfte Second Life gegenüber den bisherigen Formen der Online Nutzung keine neue Verwertungsart darstellen.
Der § 19a UrhG trifft sowohl auf eine einfache Online Nutzung, als auch auf eine Nutzung innerhalb von Second Life zu. Zwar stellt Second Life aufgrund der 3-D-Darstellung gegenüber „normalen“ Websites einen technischen Fortschritt dar, jedoch ist zu beachten, dass Second Life selbst ja ein Teil des Internets ist, gewissermaßen eine Unterkategorie.
In wirtschaftlicher Hinsicht dürfte ebenfalls keine eigenständige Verwertungsform vorliegen, da Second Life grundsätzlich für den Nutzer kostenfrei ist (Basis-Account) und die Handhabung des Second Life ähnlich der anderer Online-Spiele ist. Zudem ist sowohl für die herkömmliche Nutzung des Internets als auch für die Teilnahme an Second Life ein (einziger) Onlineanschluss bzw. –zugang erforderlich, desweiteren stellen beide unkörperliche Nutzungsrechte dar. Ähnlich verhält es sich ja auch bei der Videokassette im Verhältnis zur DVD. Obwohl die DVD der Videokassette technisch unstreitig überlegen ist, stellt sie gegenüber der Videokassette gerade keine neue Nutzungsart dar.
Es dürfte deshalb für die rechtmäßige Verwertung eines Werkes eine Lizenzierung der Onlinenutzung ausreichend sein. Die Frage, wann ein „bekannt werden“ von Second Life iSv § 31 Abs. 4 UrhG erfolgt ist, kann deshalb offen bleiben.
Denkbar wäre jedoch von einer neuen Nutzungsart auszugehen, wenn man von einem Werk ausgeht, das bisher im Rahmen der Online-Nutzung keine Rolle gespielt hat und nur aufgrund der Möglichkeit der 3-D Darstellung in Second Life genutzt werden kann. Ein Beispiel wäre in diesem Zusammenhang die Erweiterung der Nutzung von Bauplänen und Architekturplänen in Second Life. Im Hinblick auf urheberrechtlich geschützte Werke im Rahmen der Architektur ist die Nutzung in einem Metauniversum sicher eine neue Nutzungsart. Wenn also jemand auf die Idee kommt, ein real exisiterendes Bauwerk, das aufgrund seiner Eigentümlichkeit Werksqualität besitzt, müsste dafür die Urheberrecht des Architekten neu abgelten.
Rechtstreit um User-Rechte in Second Life Juni 6, 2007
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Ein US-Bundesgericht wird sich demnächst erstmals mit einem Rechtsstreit um Eigentumsrechte in Second Life beschäftigen. Die Anträge des Spielanbieters Linden Lab auf Abweisung der Klage wurden vom Gericht nicht akzeptiert.
Kläger ist ein amerikanischer Anwalt, dessen SL-Account aufgrund angeblicher Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen vom SL-Betreiber Linden Labs gelöscht wurde. Mit der Löschung des Accounts ist der Kläger auch seines gesamten Landbesitzes und seiner virtuellen Besitztümer verlustig gegangen. Eine zentrale Frage des Prozesses wird sein, ob der Anwalt seinen Landbesitz in SL rechtmäßig erworben hat. Linden Lab erklärte die Auktion in deren Rahmen der Kläger die Immobilie ergattern konnte aufgrund angeblicher Manipulationen für ungültig und „enteignete“ den Anwalt nach der Versteigerung. Der Anwalt verlangt nun von Linden Lab 8.000 $ Schadensersatz für den Verlust seiner Rechte.
Warnung vor Wirtschaftskriminaliät in Second Life Juni 6, 2007
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Zitiert aus heise.de: Das britische Fraud Advisory Panel des Institute of Chartered Accountants warnt in einem Bericht davor, dass virtuelle Welten wie Second Life zunehmend für Betrügereien und Diebstahl interessant werden. Diese „lukrativen und wachsenden Märkte“ seien noch nicht ausreichend rechtlich geregelt. In Second Life und anderen virtuellen Welten etwa werden virtuelle Güter und Dienstleistungen über virtuelles Geld ver- und gekauft, Online-Kriminalität sei aber nicht virtuell, sondern durchaus ganz real. Das Panel weist auf die Möglichkeiten des Kreditkartenbetrugs, des Eindringens in Datenbanken und des Diebstahls persönlicher Daten (identity theft), des Geldwaschens durch falsche Online-Identitäten, der Steuerflucht und der unkontrollierbaren Verschiebung von Geldern über die staatlichen Grenzen oder des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen, die nur Erwachsene erwerben dürfen, an Minderjährige hin. Die britische Regierung sollte, so empfiehlt das Beratergremium, die Gesetze und Regelungen der wirklichen Welt auch auf die virtuellen Währungen anwenden, um die Schlupflöcher für Geldwäsche, Betrug und Steuerflucht zu schließen. ´
Sodom und Gomorrah Juni 6, 2007
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Ein Artikel über das angebliche „Pornographie-Problem“ in Second Life auf einslive.de.
http://www.einslive.de/magazin/specials/2007/secondlife/pornokanal_2ndlife.jsp
Virtuelle Pornographie Juni 6, 2007
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Unter dem Titel Virtueller Sex mit Tieren ist strafbar veröffentlicht die Netzeitung ein lesenswertes Interview mit dem Hamburger Rechtsanwalt Stefan Mathé.