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Spiegel-Interview zum Thema Recht in virtuellen Welten Juni 24, 2007

Posted by flaubertlamont in Grundlagen, Medienberichte.
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Eben gefunden auf Spiegel Online: Ein Interview mit Rechtsanwalt Andreas Lober zum Thema „Recht in virtuellen Welten.

[Zum Interview]

Unterliegen Aktivitäten in Second Life dem TMG? Juni 5, 2007

Posted by flaubertlamont in Grundlagen.
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Das neue Telemediengesetz, kurz TMG ist in Deutschland am 1.März 2007 in Kraft getreten. Der Regelungsgegenstand des Gesetzes Telemedien ist ein aus „Teledienste“ und „Mediendienste“ gebildeter Oberbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste
Dazu zählen nahezu alle Onlinedienste und damit auch Second Life in seiner Gesamtheit, sofern darauf die Gesetze der Bundesrepublik Anwendung finden. Aber nicht nur Second Life an sich, sondern auch alle darin bereitgehaltenen Contentangebote wird man unter den Begriff elektronischen Informations- und Kommunikationsdienst subsumieren können, soweit es sich um ein auf Dauer angelegtes Angebot mit Informationscharakter handelt. Damit sind zumindest alle kommerziellen Angebote in SL Teledienste im Sinne des Gesetzes.
Gemäß § 2 Nr. 1 TMG ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Dies trifft auf die SIM Eigentümer zu. Das hat u.a. zur Folge, dass für kommerzielle SL-Angebote auch die aus dem Internet bekannten Impressumspflichten gelten. Wie diese Anbieterkennung in Second Life umzusetzen ist, ist dabei nicht eindeutig geregelt. Im Zweifel müsste es aber genügen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über eine Notecard bereit zu halten oder auf einer Impressumstafel, die an zentraler Stelle leicht auffindbar aufgestellt ist, zu publizieren.

[Infos zum TMG auf wikipedia.de ]

Wann ist deutsches Recht in SL anwendbar? Juni 5, 2007

Posted by flaubertlamont in Grundlagen.
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Grundsätzlich gilt deutsches Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Aber zählt Second Life oder Teile davon zum deutschen Hoheitsgebiet? Diese völkerrechtlich interessante Fragestellung bedarf zunächst keiner Antwort, da Deutsches Recht per se immer dann anwendbar ist soweit Aktivitäten der User in Deutschland Wirkung entfalten oder von Deutschland ausgehen. Dies ist in den meisten Fällen, in denen deutsche User oder deutsche Contentanbieter beteiligt sind der Fall. Sofern also deutsche SL User in Second Life Straftaten begehen oder Opfer von Straftaten werden, kann dies die deutschen Staatsanwaltschaften und Strafverfolgungsbehörden auf den Plan rufen.

Sofern Nutzer aus verschiedenen Ländern miteinander in Second Life interagieren, also z.B. Verträge schließen, so ist die Frage, welches Recht Anwendung findet nach den Prinzipien des Internationalen Privatrechts (IPR) zu entscheiden; bei einem Vertragsschluss in SL findet demnach das Recht des Staates Anwendung, mit dem der Vertrag die engsten Verbindungen aufweist. Verkauft also ein deutscher Shop-Betreiber in seinem Second Life Shop einem User anderer Nationalität ein virtuelles Objekt, kann auf diesen Vertrag auch das deutsche Recht Anwendung finden.