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Über diesen Blog

Second Law – ein juristischer Blog zum Thema Recht in virtuellen Welten.
Mit dem wachsenden Interesse am Metauniversum Second Life tauchen immer häufiger auch juristische Fragestellungen auf. Und wer glaubt, SL sei ein rechtsfreier Raum, kann schon bald eines besseren belehrt werden. Dieser Blog beschäftigt sich mit allen relevanten juristischen Fragestellungen im Zusammenhang mit virtuellen Welten, wie Second Life. Die Betrachtung erfolgt aufgrund der Herkunft des Autors schwerpunktmäßig im Kontext zu deutschem Recht.

Über den Autor:
Flaubert Lamont ist der Avatar von RA Markus Laymann, der auch Geschäftsführer der Online-Agentur Bokowsky + Laymann ist.

Impressum und Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Obermeier & Laymann
Arcostr. 3, 80333 München
info@ra-obermeier.de

Telefon 089 / 51 55 68 – 30
Telefax 089 / 51 55 68 – 40

Die für unsere Kanzlei zuständige Berufskammer und Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München, deren Mitglied die Rechtsanwälte Stefan Obermeier und Markus Laymann von Gesetzes wegen sind.

Ihre Anschrift usw. lautet: Landwehrstr. 61, 80336 München, Tel.: 089-532944-0 Fax: 53294428. Mail: rak.muenche@datev.net
http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de

Das einschlägige Berufsrecht für Rechtsanwälte finden Sie in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Die gesetzlichen Gebührensätze sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG geregelt.