Urheberrechtsprozess um virtuelles Sextoy Juli 5, 2007
Posted by flaubertlamont in Fälle und Urteile, Gewerbl. Rechtschutz, Urheberrecht.trackback
Wegen Produktpiraterie hat ein in SL tätiger Produzent von virtuellem Sexspielzeug einen Konkurrenten vor einem realen Gericht verklagt. Der Kläger, ein ehemaliger Installateur stellt das Sextoy „SexGen“, das 150 Sexanimationen umfasst her. Doch jetzt macht ihm ein virtueller Konkurrent zu schaffen. Ein anderer SL-Bewohner hat das Lustobjekt kopiert und bietet es über das Online-Auktionshaus Ebay statt für 12.000 Linden-Dollar (45,11 US-Dollar) für 4.000 Linden-Dollar an. Per Gerichtsbeschluss will der Kläger der Produktpiraterie einhalt zu gebieten. In der Klageschrift wirft der Kläger seinem Konkurrenten Urheberrechtsverletzungen vor und verlangt vom Second-Life-Betreiber Linden Lab und der Ebay-Tochter Paypal, die persönlichen Daten einschliesslich Chat-Historie und Finanzdaten herauszugeben. Darüber hinaus fordert er Schadenersatz in dreifacher Höhe des entstandenen Schadens oder des von Catteneo erzielten Profits.
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